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Archiv für Februar 2021

26. Februar 2021

Landgericht Siegen verhandelt über militärkritische Drohnen-Aufrufe zum Whistleblowing

Das Landgericht Siegen verhandelt am Freitag, 26.02.2021, 10:00 Uhr (Sitzungssaal 029, Berliner Straße 22, 57072 Siegen), über eine Anklage der Staatsanwaltschaft Siegen gegen den Friedensaktivisten Hermann Theisen (Hirschberg), der Mitglied der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) ist und von Rechtsanwalt Martin Heiming (Heidelberg) verteidigt wird. Der Landesverband NRW der DFG-VK erklärt sich solidarisch mit Hermann Theisen, fordert die Einstellung des Verfahrens und wird vor Ort den Prozesss beobachten.

Theisen hatte im Sommer 2019 vor dem US-Stützpunkt Ramstein, am United States Africa Command in Stuttgart, am Bundesverteidigungsministerium in Bonn und an der Hachenberg-Kaserne in Erndtebrück militärkritische Flugblätter verteilt. Darin forderte er Soldaten und Zivilbeschäftigte dazu auf, die Öffentlichkeit über die Hintergründe der Nutzung einer auf der Air Base Ramstein stationierten Relaisstation bei weltweiten Drohnen-Einsätzen der US-Army zu informieren. Seine Aktion hatte er damit begründet, dass die Bundesregierung zu wenig unternehme, um diesen rechtsstaatlich völlig inakzeptablen Sachverhalt aufzuklären und zu beenden. Menschenrechts- und Friedensorganisationen fordern die Bundesregierung bereits seit vielen Jahren auf, die Unterstützung von Drohnenangriffen durch die Satelliten-Relaisstation in Ramstein zu unterbinden.

Einstellung an drei Orten

Nach der Verteilung der Aufrufe zum Whistleblowing sind von den Staatsanwaltschaften Zweibrücken, Stuttgart, Siegen und Bonn strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Theisen wegen des Vorwurfs einer Aufforderung zum Geheimnisverrat eingeleitet worden. Während die Staatsanwaltschaften Bonn, Zweibrücken und Stuttgart ihre Ermittlungsverfahren inzwischen eingestellt haben, weil kein hinreichender Tatverdacht vorliege, wurde Theisen von der Staatsanwaltschaft Siegen wegen Öffentlicher Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) angeklagt: „Die umfassenden Informationen, die der Angeschuldigte verlangte, könnten ihm die durch die Flugblätter angesprochenen Personen nur durch einen Verstoß gegen ihre Geheimhaltungspflichten gegenüber ihrem Dienstherrn erteilen“, so Oberstaatsanwalt Christian Kuhli (Staatsanwaltschaft Siegen). Das Amtsgericht Bad Berleburg hat den Friedensaktivisten daraufhin im Dezember 2019 zu einer Geldstrafe verurteilt, gegen das Urteil wurde von Rechtsanwalt Martin Heiming und der Staatsanwaltschaft Siegen Rechtsmittel eingelegt, worüber nun das Landgericht Siegen zu entscheiden hat.

Hermann Theisen steht wegen verschiedener Flugblattaktionen seit 30 Jahren immer wieder im Fokus der Justiz. In den allermeisten der inzwischen über 30 Strafverfahren wurde er aber spätestens in der Revisionsinstanz freigesprochen. Der Friedensaktivist versteht seine Flugblattaktion als einen meinungsbildenden Appell zur Einhaltung von verfassungsrechtlichen Standards bei der Nutzung der Air Base Ramstein durch das US-Militär: „Extralegale Hinrichtungen von Menschen mit Kampfdrohnen widersprechen unserem Rechtsstaatsprinzip fundamental und dürfen deshalb nicht hingenommen werden“, so Theisen.

Medienberichte:

Friedensaktivist erneut vor Gericht, Radio Siegen, 26.2.21

Whistleblowing: Hermann Theisen vor dem Landgericht Siegen, Siegener Zeitung, 25.2.21

25. Februar 2021

Video-Diskussion um das Kalkarer Nazi-Denkmal

25.02.2021, 11:55

Die Diskussion um das Nazi-Denkmal in Kalkar und die Aktionen des Künstlers und Friedensaktivisten Wilfried Porwol dagegen hält an. Hier eine Video-Veranstaltung von Januar 2021, bei der sowohl der Künstler Wilfried Porwol vorgestellt wird als auch die Angemessenheit der Aktionen gegen das Denkmal diskutiert wird.

21. Februar 2021

Drohnenbewaffnung zunächst gestoppt!

Tausende mails, Anrufe und direkte Gespräche: Auf vielen Wegen haben Friedensbewegte in den letzten Wochen versucht, die SPD-Bundestagsabgeordneten davon zu überzeugen, die Bewaffnung von Bundeswehrdrohnen abzulehnen. Nun hat die Fraktion kurz vor einem anstehenden Bundestagsbeschluss verkündet, dass sie nein sagt zur Bewaffnung!

Drohne

Auch wenn das kein endgültiges Aus für die Drohnenbewaffnung ist, ist es doch ein Erfolg auch für unsere Bemühungen als Teil der Friedensbewegung. Noch in der letzten Woche hatten wir in einer Pressemitteilung unseren Standpunkt deutlich gemacht:

Nach Meinung der Friedensgesellschaft sind die Kampfdrohnen der Einstieg in einen Krieg der Maschinen. Opfer dieser Maschinen sind jedoch weiterhin Menschen, was den Krieg noch unmoralischer mache. „Wenn der Angreifer meint, ohne Risiko, mit dem Joystick aus der Distanz Menschen töten zu können, erhöht das die Wahrscheinlichkeit von kriegerischen Handlungen“ meint Joachim Schramm (DFG-VK NRW).

Hier die Pressemitteilung des Netzwerk Friedenskooperative mit Statements verschiedener Friedensorganisationen: https://www.friedenskooperative.de/kampfdrohnen-erfolg-der-friedensbewegung

7. Februar 2021

Folgen eines Atombombenabwurfes über Wien

Das Außenministerium der Republik Österreich hat dieses Video produzieren lassen. Darin wird anschaulich gemacht, welch verheerende Wirkung die Atomwaffen haben. Denn inzwischen scheinen die Gräuelbilder aus Hiroshima und Nagasaki nicht mehr ihre abschreckende Wirkung zu haben, wenn Deutschland und viele andere Staaten nicht sofort dem Atomwaffenverbotsvertrag beitreten.

4. Februar 2021

Das ganze Ausmaß der Amtshilfe

04.02.2021, 13:28

Die Bundeswehr ist in die Gesundheitsämter einmarschiert. Auf der Rechtsgrundlage von Amtshilfe haben die Behördenleitungen die sich – vorsätzlich oder fahrlässig – nicht rechtzeitig darum gekümmert haben, für die im Frühjahr schon als unweigerlich angedrohte zweite Welle notwendigen Mitarbeiter*innen einzustellen und auf die Aufgaben vorzubereiten, nun auf die Fachkräfte aus dem Bereich Mord und Totschlag angefordert.

Mit dieser Amtshilfe ist die Bundeswehr gerne bereit, ihr Image aufzupolieren, und vielfach gelingt ihr das auch. Hin und wieder gibt es aber auch deutliche Proteste gegen diese Einsätze von Soldatinnen und Soldaten in den Gesundheitsämtern, wie in Bochum bei der geplanten öffentlichen Begrüßung der ersten dort einmarschierenden Hilfskräfte in Uniform.

Ulla Jelpke hat zwischenzeitlich mit anderen aus der Bundestagsfraktion der LINKEN eine Anfrage zu den Amtshilfemaßnahmen der Bundeswehr im Zusammenhang mit Covid19 gestellt. Diese ist nun beantworet worden. Ulla Jelpke kommentiert die Antwort wie folgt:

„Jeder eingesetzte Bundeswehrsoldat ist ein Beweis dafür, wie sehr das Gesundheitswesen seit Jahren kaputtgespart wurde. Während die Kommunen nicht über die nötigen Mittel verfügen, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürgern sicherzustellen, hat die Bundeswehr offenkundig noch überschüssiges Personal. Zahlreiche Menschen haben wegen Corona ihre Arbeit verloren – sie könnten anstelle der Soldaten bis zum Ende der Pandemie von den Gesundheitsämtern eingestellt werden. Für Tätigkeiten wie Kontaktnachverfolgung am Telefon ist schließlich keine höhere Qualifikation erforderlich, Einstellungsgespräche hätten schon längst erfolgen können. Gesamtwirtschaftlich wäre das ein Null-Summen-Spiel, aber für die wirtschaftlich ohnehin schon geplagten Menschen ein klarer Gewinn. Was absolut nicht sein darf: Dass die Bundesregierung die Corona-Krise als Gelegenheit nutzt, die Bundeswehr als Freund und Helfer in Szene zu setzen. Das ist perfide.“

Die über 90 Seiten der Antwort auf die kleine Anfrage ist auf der Webseite von Ulla Jelpke nachzulesen.

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