02.03.2021, 12:39
Gegen das Urteil des Amtsgericht Berleburg hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Hermann Theisen Berufung eingelegt. Zwei Tatvorwürfe hatten im Raum gestanden, ein Verstoß gegen Versammlungsauflagen sowie die in Auflage 1 (eins!) eines Flugblatts vor der Kaserne Erndtebrück verteilte angebliche Aufforderung zum Geheimnisverrats. Hermann Theisen hatte im Juli 2019 Kundgebungen mit Flugblattverteilung angemeldet, darunter eine in Erndtebrück. Es sollten jeweils 2 Flugblätter verteilt werden, das eine mit der Aufforderung zum Whistleblowing wegen der völkerrechtlich verbotenen nuklearen Teilhabe der Bundeswehr, das andere wegen der Drohneneinsätze der US-Army mit deutscher technischer Unterstützung.
Die in erster Instanz erfolgte Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz wurde aufgehoben, da Hermann Theisen den Behörden frühzeitig gemeldet hatte, dass es keine Kundgebung sondern lediglich eine nur von ihm durchgeführte Flugblattveteilung geben würde. Dies war auch Fakt, die als Zeugen geladenen Polizeibeamten bestätigten, dass sich sonst niemand an der Verteilung beteiligt habe. Der Staatsanwalt versuchte dennoch mit allen denkbaren Spitzfindigkeiten den Tatvorwurf zu bestätigen, aber vergeblich.
Der Freispruch zum Inhalt der Flugblätter hatte den Staatsanwalt zur Berufung motiviert, er hatte dazu sogar noch 2 Tage vor der Verhandlung eine Stellungnahme des Kriegsministeriums eingeholt, aber auch dessen Behauptung, eine konkrete öffentliche Preisgabe der Informationen könne die Verteidigung Deutschlands und/oder seiner Verbündeten gefährden, konnte das Gericht nicht überzeugen.
Und so kam es nach einer vierstündigen Beweisaufnahme und einer anschließenden dreiviertelstündigen Beratung der Richter:innen zu einem Freispruch erster Klasse. Den Applaus der Prozessbeobachtenden nach der Urteilsbegründung wies die Vorsitzende Richterin mit den Worten „das ist ein Gerichtssaal und keine politische Kundgebung“ zurück. In der Siegener Zeitung wird Oberstaatsanwalt Kuhli zitiert, dass er erwägt, erneut in die Berufung zu gehen.