15.03.2021, 14:42
Die Justiz ist nicht auf der Seite von Wilfried Porwol: Nach dem Urteil vom Dezember teilte nun die zuständige Staatsanwältin Wilfried Porwol mit, dass die von ihm gestellte Anzeige gegen zwei Männer aus der Region nicht weiter verfolgt und das Verfahren eingestellt würde. Die Männer hatten den Künstler im Netz bedroht und seine Adresse öffentlich gemacht. Die Staatsanwaltschaft kam zu dem Ergebnis, dass die im Netz stehende, auf Wilfried bezogene Äußerung des einen Mannes, „Dem solle man mit seinem Schädel so lange in Stein hauen bis er platzt …“ keineswegs eine Bedrohung darstelle und natürlich auch nicht die dazugehörige Veröffentlichung von Wilfrieds Anschrift und seiner Festnetznummer durch den anderen Mann. Es sei vielmehr lediglich eine „Äußerung im Rahmen seiner Unmutsbekundungen“ über seine „Farbgestaltungen“ auf dem „Denkmal“. (Hier als PDF) Tagtäglich hören wir inzwischen, man müsse energisch gegen Hass und Hetze im Netz vorgehen. Hier hätte die Staatsanwaltschaft Kleve die Gelegenheit dazu gehabt und scheiterte kläglich. Tätiger Antimilitarismus und Pazifismus ist wohl nicht so schützenswert, hat man den Eindruck.
Der DFG-VK Landesverband zeigt sich solidarisch und fordert in einer Presseerklärung die juristische Ahndung der Morddrohung gegen ihr Mitglied Wilfried Porwol