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13. Mai 2022 von Felix Oekentorp

Ist das ein Denkmal oder muss das anders?

In Kalkar steht ein steinerner Klotz der den „Helden“ gewidmet ist, die für Volk und Vaterland vorzeitig ihr Leben lassen mussten. Dieser Klotz ist in den 30er Jahren des vorigen Jahrhunderts von den Nazis errichtet worden, ein Zitat aus „Mein Kampf“ von Adolf Hitler ist Bestandteil dieses Steinklotzes, die ZC 1/2021 berichtete ausführlich.

Einige kreative Ergänzungen dieses Schandmals durch Wilfried Porwol hatte es bereits gegeben, sie sind bereits juristisch „gewürdigt“ worden, zwei Amtsgerichtsurteile sowie eine Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Kleve hielten dies für „gemeinschädliche Sachbeschädigung“. Unbeirrt durch derartige juristische Wertungen waren sowohl Wilfried als auch sein Anwalt zwischenzeitlich weiter aktiv in der Angelegenheit. Eine Revision beim OLG Düsseldorf ist in Arbeit, eine weitere künstlerische Arbeit in Kalkar hatte es gegeben die nun am 11.Mai vor dem Amtsgericht Kleve verhandelt wurde.

Der Amtsrichter war der gleiche wie bei den beiden erstinstanzlichen Verurteilungen, er ließ bei der Beweisaufnahme erneut zu, dass der politische Hintergrund und die kontroverse Einschätzung des Steinklotzes als Denkmal zur Sprache kam.

Wilfried bestätigte den vorgeworfenen Tatbestand, bestritt aber erneut jede Rechtswidrigkeit seines Handelns. Dazu erinnerte er an die Direktive des alliierten Kontrollrats, die von 1946 bis 1955 geltendes Recht war. Demnach hätte das Gebilde entsorgt werden müssen, so wie es andernorts auch mit ähnlichen kriegsverherrlichenden Steinklötzen geschehen ist, beispielsweise in Goch, einem Nachbarort von Kalkar. Damit nicht genug des Skandals: der Stadtrat von Kalkar hatte 1983 die Inschrift ergänzen lassen. Seitdem verherrlicht das Ding nicht nur die „gefallenen“ des ersten Weltkriegs 1914-1918 sondern auch noch die der Wehrmacht von 1939-1945.

Die aktuelle Neugestaltung durch Wilfried Porwol hatte das Motiv einer Erschießung zum Inhalt. Diese Erschießung fand 1942 in Ivangorod statt, ein Wehrmachtsoldat hatte eine Frau und ihr Kind erschossen. Einen Schattenriss dieses Fotos sprühte Wilfried auf das Gebilde, und nahm dafür diese weitere juristische Würdigung in Kauf.

Im Rahmen der Verhandlung verglich er ein fiktives Denkmal das ein „Z“ darstellen könnte und auf seinem Sockel den Text „Ruhm und Ehre unseren Helden der Spezialoperation 2022“ hätte,
das zu Recht wegen seiner Verherrlichung eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verboten ist mit dem zu Unrecht durch die Klever Justiz bislang geschützten tatsächlichen Klotz der den verbrecherischen Vernichtungskrieg der Wehrmacht verherrlicht.

Zu dem Sachverhalt wollte sich der Richter auch auf Nachfrage nicht äußern. Anders verhielt es sich mit einem Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf das der Anwalt bei der Verhandlung einreichte. Diese hat im noch laufenden Revisionsverfahren angedeutet, dass eine angebliche „Gemeinschädlichkeit“ der bisherigen künstlerischen Auseinandersetzungen nicht vorliegt. Das Urteil dazu steht noch aus, doch Amtsrichter Thomas Staczan ließ sich durch den Vorgang beim OLG belehren: er stellte das Verfahren gegen Wilfried auf Kosten der Staatskasse ein.

zu Recht verboten: Denkmal für verbotenen Angriffskrieg in der Ukraine

Hier ein Bericht aus der Rheinischen Post

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